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Statthaftigkeit der FFK bei Verpflichtungskonstellation 3: analoge Anwendung: Veränderte Sach- oder Rechtslage
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Immobilien-Hai H beantragt eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Luxusimmobilie. Nach Ablehnung seines Antrags klagt er. Während des Prozesses erlässt die Gemeinde, in dessen Gebiet sich das Bauernhaus befindet, eine wirksame Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Einordnung
Statthaftigkeit der FFK bei Verpflichtungskonstellation 3: analoge Anwendung: Veränderte Sach- oder Rechtslage
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