Jurafuchs

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Schriftform (§ 126 BGB) § 766 BGB 1

einfach
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7. Mai 2026
11 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Kurierfahrerin K möchte bei V einen kleinen Transporter zum Preis von €10.000 kaufen. Da K nicht ausreichend liquide ist, bittet sie die B, sich für die Verbindlichkeit zu verbürgen. B und V vereinbaren mündlich die Übernahme der Bürgschaft seitens der B für die Kaufpreiszahlung in Höhe von €10.000. K wird zahlungsunfähig. V möchte B in Anspruch nehmen. B zahlt.

Einordnung

Schriftform (§ 126 BGB) § 766 BGB 1

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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