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Zustandsstörerhaftung für Tiergefahren auf Grundstück („Eichenprozessionsspinner“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V ist Verwalterin eines Waldes im Eigentum des Landes L in der Stadt S. Der Wald ist vom Eichenprozessionsspinner (E) befallen, dessen Raupen giftige Brennhaare besitzen, die für Menschen gesundheitsschädlich sind. S gibt V auf, E zu bekämpfen und seine Raupen und Nester zu entfernen.
Einordnung
Zustandsstörerhaftung für Tiergefahren auf Grundstück („Eichenprozessionsspinner“)
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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