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Regress auch bei § 475 Abs. 4 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Verbraucherin V kauft von Unternehmerin U ein Auto. U selbst hat das neue Auto von Herstellerin H. Da das Auto mangelhaft ist, verlangt V Nacherfüllung. V soll das Auto in Us Werkstatt bringen. Dafür fallen bei V Kosten i.H.v. €70 an. V verlangt von U einen Vorschuss.
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Unproblematischer Fall mit Eintritt des Vorkaufsfalls und Ausübung des Vorkaufsrechts
Bauer B vereinbart mit seiner Nachbarin N ein Vorkaufsrecht für Bs Traktor. Drei Wochen später schließt B einen Kaufvertrag über den Traktor mit Landwirtin L. N übt ihr Vorkaufsrecht aus.

Mangel beruht auf Verletzung der Aktualisierungspflicht gem. § 475b Abs. 4 BGB
Verbraucherin V kauft im Elektronikgeschäft der Unternehmerin U ein Handy. U selbst hat das Handy bei Herstellerin H gekauft. Da das Handy schon nach wenigen Monaten keine Betriebssystem-Aktualisierungen mehr bekommt, erhält V von U ein neues.