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Vertraglicher Ausschluss
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A und B stehen im Kolben Café. A braucht "Kleingeld" um ihren Moccachino zu bezahlen. Sie bittet B darum, einen €100 Schein klein zu wechseln. B macht dies gerne. Sie gibt A aber nur €40 zurück, mit dem Hinweis, dass A ihr noch €60 schuldet. Da Monatsende ist, braucht A das ganze Geld.
Einordnung
Vertraglicher Ausschluss
Wie funktioniert Jurafuchs?
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AGB
Unternehmer U verkauft Verbraucher V einen Fernseher für €2.000. Das Vertragsformular enthält in § 5 die Klausel: „Das Recht auf Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Käufer wird ausdrücklich ausgeschlossen.“ Da V noch eine Forderung in Höhe von €1.000 gegen U zusteht, erklärt V trotzdem die Aufrechnung. U verweist auf die AGB.

Deliktische Handlung (§ 393 BGB)
Der reiche R verkauft Käufer K eine Rolex für €5000. K zahlt nicht. Da R schon länger mal seinen Frust rauslassen will und ihm das Geld eigentlich egal ist, verprügelt er K. Gegen die Schadensersatzforderung, die K aus § 823 Abs. 1, 2 BGB zusteht, erklärt R die Aufrechnung.