Jurafuchs

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Deliktische Handlung (§ 393 BGB)

einfach
schwer84 % lösen richtig
7. Mai 2026
5 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Der reiche R verkauft Käufer K eine Rolex für €5000. K zahlt nicht. Da R schon länger mal seinen Frust rauslassen will und ihm das Geld eigentlich egal ist, verprügelt er K. Gegen die Schadensersatzforderung, die K aus § 823 Abs. 1, 2 BGB zusteht, erklärt R die Aufrechnung.

Einordnung

Deliktische Handlung (§ 393 BGB)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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