Jurafuchs

4,7(18.501 mal geöffnet in Jurafuchs)

Zueignungsabsicht bei Entwendung von Pfandflaschen

einfach
schwer78 % lösen richtig
22. Mai 2023
13 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs Illustration: T nimmt von Gelände des G Pfandflaschen mit in dem Gedanken daran, den Pfand für diese zu erhalten.

T gelangt durch ein Loch im Zaun auf das Gelände des Getränkehandels G. Dort entwendet er Pfandflaschen aus Plastik und Glas (Individual- und Einheitsflaschen). Dabei nimmt er an, dass sämtliche Flaschen im Eigentum des G stehen. T hat vor, diese bei G in das Pfandsystem zurückzugeben, um den Pfandwert von €325 zu erhalten.

Einordnung

In diesem Fall spielen Zivilrecht und Strafrecht zusammen. Bei der Beurteilung, ob ein Diebstahl an Pfandflaschen vorliegt, ist zwischen Einheits- und Individualflaschen zu unterscheiden. Zivilrechtlich ist es nicht möglich, Eigentum an Individualflaschen zu erwerben. Für die Beurteilung der Zueignungsabsicht kommt es auf das Wissen des Täters von der zivilrechtlichen Eigentümerstellung an. Geht der Täter bei Einheitsflaschen von einer zutreffenden Eigentumslage aus, beabsichtigt er bei der Rückgabe des Pfands, sich als Eigentümer auszugeben und negiert die wahre Eigentümerstellung des Händlers. Geht der Täter bei Individualflaschen richtig von der Eigentümerstellung des Herstellers aus, will er mit der Rückgabe der Flaschen dessen Eigentumsrecht anerkennen. Es fehlt an der Enteignungsabsicht.

Prüfungsschema

Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit
    1. Objektiver Tatbestand
      1. Fremde bewegliche Sache
      2. Wegnahme
    2. Subjektiver Tatbestand
      1. Vorsatz
      2. Absicht rechtswidriger Zueignung
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
Schema herunterladen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!

Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Jurafuchs Illustration: T macht auf einem Altar, der sich hinter einem abgesperrten Bereich befindet, Liegestütze und filmt sich dabei.

Liegestütze auf Kirchenaltar: Beschimpfender Unfug oder Kunstfreiheit? - Jurafuchs

In dieser Entscheidung geht es um die Grenze zwischen einfachem Hausfriedensbruch und der Störung der Religionsausübung. Der Täter hatte im Rahmen eines Kunstprojekts Liegestütze auf einem Kirchenaltar gemacht. Dies stellt jedenfalls einen Hausfriedensbruch dar, da ein Eindringen in das befriedete Besitztum des Altarbereichs nicht gestattet ist. Problematisch ist, ob die Liegestütze aber auch „beschimpfenden Unfug“ und damit eine Störung der Religionsausübung darstellt. Dies hat das OLG Saarbrücken nun entgegen des LG bejaht. Der Täter habe den Altar als Inbegriff christlicher Glaubensvorstellungen, buchstäblich mit Füßen getreten.

Fall lesen
Jurafuchs Illustration: T und S stehen in einer Zuchtanlage und machen Fotos von den schlechten Haltebedingungen der Tiere.

Schutz des Tierwohls überwiegt Eigentumsrechts: Freispruch für Tierschutzaktivisten - Jurafuchs

Das OLG Naumburg hat die Freisprüche von drei Tierschutzaktivisten bestätigt, die auf Farmen gegangen waren, um schlechte Bedingungen zu filmen. Das Gericht entschied, dass ihr Handeln gerechtfertigt war. Die Aktivisten hatten einen Hinweis auf inakzeptable Bedingungen in einer Zuchtanlage erhalten, einschließlich Käfigen, die viel kleiner waren als gesetzlich vorgeschrieben. Da sie glaubten, dass eine Beschwerde allein keine Maßnahmen auslösen würde, betraten sie die Farmen, um die Bedingungen zu dokumentieren. Während die Staatsanwaltschaft sie wegen Hausfriedensbruchs angeklagt und Geldstrafen gefordert hatte, entschieden die unteren Gerichte, dass der Schutz des Tierwohls den Hausfrieden brach. Das OLG stimmte zu und stellte fest, dass die Behörden wahrscheinlich nicht anders handeln würden und dass der Tierschutz das Eigentumsrecht des Unternehmens überwog, da es für die Gefahr verantwortlich war.

Fall lesen