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Wertersatz bei Verschlechterung nach Kenntnis vom Rücktrittsrecht aber vor dessen Ausübung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Großkanzleipartnerin P kauft bei V einen neuen Porsche, dessen Getriebe jedoch mangelhaft ist. Eine von P gesetzte Nacherfüllungsfrist verstreicht fruchtlos. Nach Fristablauf fährt die stets fahrlässig fahrende P aus Unachtsamkeit den Spiegel des Porsche ab, als sie diesen in ihrer Tiefgarage parkt. Anschließend erklärt P den Rücktritt.
Einordnung
Wertersatz bei Verschlechterung nach Kenntnis vom Rücktrittsrecht aber vor dessen Ausübung
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