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Gutgläubiger Erwerb nach § 929 S. 1, 932 BGB: Verkehrsgeschäft
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die A-GmbH ist im Besitz eines Fahrzeugs des E. Die A-GmbH veräußert das Fahrzeug an G, den alleinigen Gesellschafter der A-GmbH.
Einordnung
Gutgläubiger Erwerb nach § 929 S. 1, 932 BGB: Verkehrsgeschäft
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Fall zum gutgläubigen Erwerb bei gefälschtem Fahrzeugbrief (BGH, Urt. v. 23.09.2022 - V ZR 148/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der BGH hatte zu entscheiden, ob ein gutgläubiger Erwerb bei gefälschtem Fahrzeugbrief möglich sei. Durch seinen Vortrag ist der Käufer seiner sekundären Darlegungslast nachgekommen. Die vorherige Eigentümerin kann nicht die Bösgläubigkeit (§ 932 II BGB) des Käufers beweisen, sodass er gutgläubig Eigentum am Volvo (§§ 929 S. 1, 932 BGB) und analog § 952 BGB auch an der Zulassungsbescheinigung erlangt hat. Deren Besitzerin ist die vorherige Eigentümerin, die gegenüber dem Käufer kein Besitzrecht hat, sodass die Voraussetzungen von § 985 BGB erfüllt sind und ein Anspruch demnach besteht.