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Gebrauchen unechter oder verfälschter Urkunde 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Jurastudent T ist notorischer Raser. Da er Punkte lieber im Staatsexamen, als in Flensburg sammelt, kauft er ein gefälschtes Kennzeichen und bringt es an seinem Porsche an. T erhofft sich dadurch, dass die Vielzahl seiner Verkehrsverstöße nicht ordnungsgemäß nachverfolgt werden kann.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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Bei-Sich-Führen einer unechten Urkunde
Jurastudent T ist notorischer Raser, hat aber gleichwohl noch keinen Führerschein. Um böse Überraschungen bei der nächsten Polizeikontrolle zu vermeiden, kauft sich T einen gefälschten Führerschein, der auf seinem Namen ausgestellt ist. Diesen führt er bei Ausfahrten stets bei sich.
Gebrauch bei Verwendung einer Fotokopie 1
Referendarin T ist durch die zweite juristische Staatsprüfung gefallen. Sie hat nun genug von der juristischen Ausbildung und erstellt sich ein Examenszeugnis mit 14 Punkten. Davon erstellt sie eine Kopie, die sie zu Bewerbungszwecken an eine namhafte Großkanzlei schickt.