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Gewalt durch vis compulsiva
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T möchte „Breaking Bad“ im Fernsehen verfolgen. Da seine Freundin O jedoch keine Lust auf diese „nervigen Typen“ hat, versteckt sie das Stromkabel des Fernsehers. Aus Wut schlägt T so lange auf die O ein, bis diese ihm das Netzteil bereitwillig überlässt.
Einordnung
Gewalt durch vis compulsiva
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Stören einer Vorlesung als taugliche Nötigungshandlung?
Der Student T stört den Ablauf der Strafrecht AT Vorlesung wiederholt durch mehrfach lautes Gebrüll. Nachdem der Dozent O den T mehrfach vergeblich zur Unterlassung aufgefordert hat, beendet O - wie von T gewollt - die Einheit frühzeitig.
Entwicklung des Gewaltbegriffs
A will geplante Steuererhöhungen verhindern. Er schlägt Politikerin P kurz vor der Bundestagsabstimmung ins Gesicht, damit sie dem Gesetz nicht zustimmen kann. Vor der Sitzung des Bundesrats setzt sich A auf die Straße, damit die Bundesratsmitglieder nicht zur Sitzung gelangen.