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Stören einer Vorlesung als taugliche Nötigungshandlung?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der Student T stört den Ablauf der Strafrecht AT Vorlesung wiederholt durch mehrfach lautes Gebrüll. Nachdem der Dozent O den T mehrfach vergeblich zur Unterlassung aufgefordert hat, beendet O - wie von T gewollt - die Einheit frühzeitig.
Einordnung
Stören einer Vorlesung als taugliche Nötigungshandlung?
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