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Stören einer Vorlesung als taugliche Nötigungshandlung?

einfach
schwer84 % lösen richtig
7. Mai 2026
17 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Der Student T stört den Ablauf der Strafrecht AT Vorlesung wiederholt durch mehrfach lautes Gebrüll. Nachdem der Dozent O den T mehrfach vergeblich zur Unterlassung aufgefordert hat, beendet O - wie von T gewollt - die Einheit frühzeitig.

Einordnung

Stören einer Vorlesung als taugliche Nötigungshandlung?

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