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Vorausgegangene Verständigung, die aber nicht im Hauptverhandlungsprotokoll eingetragen war

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer78 % lösen richtig
7. Mai 2026
11 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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In dem Verfahren von Ladendiebin Laura kommt es zu einer Verständigung zwischen dem Gericht und den Beteiligten (§ 257c StPO). Diese wird aber nicht protokolliert. Im unmittelbaren Anschluss an das Urteil erklärt L den Verzicht auf Rechtsmittel. Zuhause angekommen bereut sie die Entscheidung und will doch Revision einlegen.

Einordnung

Vorausgegangene Verständigung, die aber nicht im Hauptverhandlungsprotokoll eingetragen war

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