Jurafuchs

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„Wiederholende Verfügung“ nach § 35 S. 1 VwVfG und § 51 VwVfG

einfach
schwer80 % lösen richtig
7. Mai 2026
21 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

A wird per Bescheid verpflichtet, einen ungesicherten Balkon zu beseitigen. A unternimmt nichts, der Bescheid wird bestandskräftig. Danach bittet A die Behörde, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Die Behörde verweist in ihrem Antwortschreiben auf den ursprünglichen Bescheid.

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