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Verwaltungsakt nach § 35 S. 1 VwVfG – „Wiederholende“ Verfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung

einfach
schwer69 % lösen richtig
7. Mai 2026
39 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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C wird per Bescheid zur Beseitigung einer Antenne verpflichtet. C unternimmt nichts, der Bescheid wird bestandskräftig. C bittet die Behörde, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Die Behörde verweist in ihrem, mit "Verfügung" überschriebenen, Antwortschreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung auf den ursprünglichen Bescheid.

Einordnung

Verwaltungsakt nach § 35 S. 1 VwVfG – „Wiederholende“ Verfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung

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