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Verstoß gegen Prioritätsgrundsatz
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K und V schließen einen formgemäßen Grundstückskaufvertrag. V erklärt dem K im selben Termin die Auflassung. K stellt den Eintragungsantrag. Danach verkauft V dem X das Grundstück und lässt es diesem auf. X stellt den Eintragungsantrag und wird als Eigentümer eingetragen.
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Verfügungsbeschränkung 1
V lässt dem K sein Grundstück mit notarieller Beurkundung auf. K stellt den Eintragungsantrag. Vor Eintragung bezahlt K den Kaufpreis. Ebenfalls vor Eintragung wird über das Vermögen des V das Insolvenzverfahren eröffnet. Danach wird K im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
§ 130 Abs. 3
K und V schließen einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über ein Grundstück. V lässt K das Grundstück auf. K stellt den Antrag auf Eintragung. V verstirbt daraufhin. Danach wird K als neuer Eigentümer eingetragen.