Jurafuchs

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§ 130 Abs. 3

einfach
schwer92 % lösen richtig
7. Mai 2026
18 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

K und V schließen einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über ein Grundstück. V lässt K das Grundstück auf. K stellt den Antrag auf Eintragung. V verstirbt daraufhin. Danach wird K als neuer Eigentümer eingetragen.

Einordnung

§ 130 Abs. 3

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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