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Verbraucher installiert nicht, § 327f Abs. 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Verbraucherin V kauft bei Unternehmerin U ein Computerprogramm. Wenig später erscheint ein neues Update, um Fehler zu beheben. Um darüber zu informieren, schreibt U V eine E-Mail, die V nie liest. Wenig später hängt sich das Programm aufgrund der Fehler ständig auf.
Einordnung
Verbraucher installiert nicht, § 327f Abs. 2
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Abgrenzung zum Dienstvertrag, § 611
B möchte sich vor der Arbeit duschen. Das Wasser geht aber nicht an. Der herbeigerufene Klempner U meint, eine Reparatur wäre kein Problem. Nach stundenlanger Arbeit gibt U die Sache jedoch erfolglos auf.

Aktualisierungspflicht fehlende Benachrichtigung
Verbraucherin V kauft 2022 bei Unternehmer U ein Computerprogramm und nutzt dieses eifrig. Wie jedes Halbjahr erscheint auch 2023 ein neues Update, welches sich V runterladen kann. V weiß davon allerdings nichts und erfährt davon auch nicht auf andere Weise.