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Verdeckungsabsicht trotz bereits aufgedeckter Vortat?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Drogendealer T lagert Betäubungsmittel in seiner Wohnung. Er rechnet damit, bald entdeckt zu werden. Da T die Polizei hasst, beschließt er im Falle einer Wohnungsdurchsuchung einen Polizisten allein aufgrund seines Berufs zu töten. Als Polizist O die Wohnung stürmt, erschießt T den O.
Einordnung
Der BGH entscheidet hier über den Mord an einem Polizisten während einer geplanten Durchsuchung nach Drogen. Das Gericht bekräftigt seine bisherige Linie, dass das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ausscheide, wenn die zu verdeckende Tat bereits aufgedeckt ist und jede Verdeckungshandlung aussichtslos ist. Niedere Beweggründe lägen hingegen vor, wenn der Täter sein Opfer allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer gewissen (Berufs-)Gruppe töte.
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