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Zweckfortfall (§ 275 Abs. 1 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Schreinerin U soll für die B eine antike Kommode restaurieren. Noch bevor sie fertig ist, schlägt der Blitz in die Werkstatt der U ein. Die Werkstatt brennt samt Kommode restlos ab.
Einordnung
Zweckfortfall (§ 275 Abs. 1 BGB)
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