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Indirekte Sterbehilfe - Interessenabwägung

einfach
schwer77 % lösen richtig
7. Mai 2026
18 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Die todkranke S leidet im Krankenhausbett unter qualvollen Schmerzen. S will nur noch ohne Schmerzen sterben. Die Ärztin A verabreicht S ein Medikament zur Schmerzlinderung, weiß jedoch, dass dieses auch S's Tod als Nebenfolge beinhalten kann. S verstirbt an dem Medikament.

Einordnung

Indirekte Sterbehilfe - Interessenabwägung

Wie funktioniert Jurafuchs?

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