Jurafuchs

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Abwandlung: Eigentümer bösgläubig

einfach
schwer86 % lösen richtig
7. Mai 2026
22 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

L liefert M unter Eigentumsvorbehalt antike Steine (Wert: € 250). Es wird vereinbart, dass M die Steine bis zur Kaufpreiszahlung nicht veräußern darf. E, der von dem Verbot weiß, beauftragt M dennoch, aus den Steinen eine Mauer auf seinem (Es) Grundstück zu errichten, was M tut.

Einordnung

Abwandlung: Eigentümer bösgläubig

Wie funktioniert Jurafuchs?

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