Jurafuchs

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§ 103 – Durchsuchung anderer Personen

einfach
schwer87 % lösen richtig
7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

In der Business-Lounge des Flughafen Berlin-Tegel sieht der Polizeibeamte B (Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft, § 152 GVG), wie die Drogendealerin D dem ahnungslosen Passagier P ein Päckchen Koks in die Jackentasche steckt.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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