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Erpressung durch Unterlassen nach §§ 253, 13 StGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T hat O bei einer Straftat gesehen, was O weiß. O bietet T sein Radio an, damit dieser ihn nicht anzeigt. T, der weiß, dass O eine Anzeige durch ihn fürchtet, nimmt das „Angebot“ an.
Einordnung
Erpressung durch Unterlassen nach §§ 253, 13 StGB
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Drohung mit einem empfindlichen Übel: Drohung gegenüber Beamten der StA
T besucht die Staatsanwältin O. Er fordert von ihr die Zahlung von €5.000, damit er ihr Beweismittel übergibt, die den Täter in einem Mordfall endgültig “überführen“ würden. O zahlt.

Drohung mit rechtmäßigen Handlungen - Kündigung
O hat neben ihrer Tätigkeit in einem Büro ein Start-Up gegründet, das sich derzeit im Aufbau befindet und noch keine Einnahmen generiert. Ihr Chef T droht damit ihr zu kündigen, wenn er nicht umsonst zu 10 % daran beteiligt würde. Kündigungsschutz besteht für O derzeit nicht, sodass die Kündigung rechtmäßig wäre.