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§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB Vertragsbedingungen 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

F will sich einen Rennwagen kaufen. Autoverkäufer A legt der F ein vorgedrucketes Kaufvertragsformular des Autohauses vor, in welches er den Autotyp und den Kaufpreis von €150.000 einträgt. Auf dem Formular steht, dass der Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Autos auf das Konto des Autohauses überwiesen werden muss.
Einordnung
§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB Vertragsbedingungen 1
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§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB – Vertragsbedingungen 2 Taschenkontrolle
F geht in den Supermarkt, um Äpfel zu kaufen. Über dem Eingangsbereich hängt ein Schild, welches mit "Information" betitelt ist und die Kunden bittet, ihre Taschen abzugeben. Daran schließt sich der Text an: „Andernfalls weisen wir Sie höflichst darauf hin, dass wir an den Kassen gegebenenfalls Taschenkontrollen durchführen müssen.“

§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB – Vorformuliert
F will sich einen Rennwagen kaufen. Autoverkäufer A hat durch langjährige Erfahrung die Lieblingsklausel seines Chefs, nach der die Kaufpreiszahlung zwei Wochen nach Erhalt des Autos fällig wird, wortgetreu auswendig gelernt. Er weist F bei Vertragsschluss wie jede andere Käuferin im Autohaus mündlich darauf hin.