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Schuldbeitritt: Unwirksamkeit des Schuldbeitritts - kein gutgläubiger Forderungserwerb
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Um die Kreditforderung des G gegen S abzusichern, tritt S2 der Schuld des S bei. Kurz darauf ficht S2 seine Beitrittserklärung wirksam an. Nichtsdestotrotz tritt G die Forderungen gegen S und S2 an den Dritten D ab. Von der Anfechtung weiß D nichts. S ist zahlungsunfähig.
Einordnung
Schuldbeitritt: Unwirksamkeit des Schuldbeitritts - kein gutgläubiger Forderungserwerb
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