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Gemeinschaftliches Testament - Wechselbezüglichkeit (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

E und F hatten ein gemeinschaftliches Testament verfasst, indem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und ersatzweise den alleinigen Sohn S des E. Mittlerweile liegt E aufgrund einer Krankheit im Sterben. F möchte die Erbeinsetzung des S nun rückgängig machen, ohne jedoch selbst die Aussicht auf das Erbe des E zu verlieren.
Einordnung
Gemeinschaftliches Testament - Wechselbezüglichkeit (Fall)
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Der verwitwete Erblasser E hat zwei Söhne. In seinem Testament hat er bestimmt, dass beide Söhne je eines seiner Grundstücke erhalten sollen, wobei auf einem ein Weinberg steht. Auf Familienfeiern hatte E stets vor Zeugen ausgesagt, dass der ältere Sohn den Weinberg erben solle. E hatte jedoch vergessen, diese Verfügung in das Testament aufzunehmen.