Jurafuchs

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Entstehung der Gesamtschuld nach § 421 BGB

einfach
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7. Mai 2026
20 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

K möchte von V ein Pferd kaufen. Sie beauftragt die Tierärztin T zuvor eine „Ankaufuntersuchung“ vorzunehmen. Dabei übersieht T fahrlässig mehrere unheilbare „Mängel“ des Pferdes. Als K diese nach dem Kauf entdeckt, tritt sie berechtigt zurück. Sie fragt sich, wer ihr die Futterkosten (€500) ersetzt.

Einordnung

Entstehung der Gesamtschuld nach § 421 BGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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