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Abwandlung: Ausgleichsanspruch bei Miteigentum
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G und L organisieren eine Party. Zu diesem Zweck bereiten sie auch eine Bowle vor. G schüttet dazu eine 1l-Flasche Sekt (Wert: €4), der ihr gehört, in eine Schale. L füllt die Schale dann mit ihr gehörenden 2l-Orangensaft (Wert: €1) auf.
Einordnung
Abwandlung: Ausgleichsanspruch bei Miteigentum
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