Jurafuchs

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Aufrechnungslage: Fehlende Durchsetzbarkeit (Zurückbehaltungsrecht)

einfach
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7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

A und B handeln mit antiken Vasen. B verkauft A mal wieder eine Vase. A erklärt, sie werde das Geld erst zahlen, wenn B die Vase übergeben hat. B will sich bei der Übergabe nicht hetzen lassen und erklärt die Aufrechnung gegen einen Anspruch auf Werklohn, der A noch zusteht.

Einordnung

Aufrechnungslage: Fehlende Durchsetzbarkeit (Zurückbehaltungsrecht)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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