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Tatbestandsmerkmal "Tötung"
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T sticht mehrfach in den Oberkörper des O. O verblutet.
Einordnung
Tatbestandsmerkmal "Tötung"
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Lebensverkürzung um wenige Minuten als "Tötung"
T schießt O in den Kopf. O lag bereits wegen einer Krebserkrankung im Sterben und wäre auch ohne den Schuss wenige Minuten später an einer Lungenembolie verstorben.
Beschleunigen des Todes eines nicht Lebensfähigen als "Tötung"
S versucht im 6. Schwangerschaftsmonat eigenständig ihre Schwangerschaft abzubrechen. Dabei setzen Wehen ein und die Leibesfrucht wird ausgestoßen. Um den Tod des atmenden, aber nicht dauerhaft lebensfähigen Neugeborenen N zu beschleunigen, erstickt S es mit einem Kissen.