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Nutzung öffentlicher Gebäude als Projektionsfläche im Rahmen einer Versammlung

einfach
schwer78 % lösen richtig
7. Mai 2026
36 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A zeigt an, eine Versammlung vor dem Bundestag durchführen zu wollen. Sie möchte die Gebäude des Bundestags als Projektionsfläche (8x4m) verwenden. Die Versammlung wird zugelassen. A wird indes nicht erlaubt, die Gebäude als Projektionsfläche zu verwenden. A möchte sich schnellstmöglich dagegen wehren.

Einordnung

Nutzung öffentlicher Gebäude als Projektionsfläche im Rahmen einer Versammlung

Wie funktioniert Jurafuchs?

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