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Nutzung öffentlicher Gebäude als Projektionsfläche im Rahmen einer Versammlung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A zeigt an, eine Versammlung vor dem Bundestag durchführen zu wollen. Sie möchte die Gebäude des Bundestags als Projektionsfläche (8x4m) verwenden. Die Versammlung wird zugelassen. A wird indes nicht erlaubt, die Gebäude als Projektionsfläche zu verwenden. A möchte sich schnellstmöglich dagegen wehren.
Einordnung
Nutzung öffentlicher Gebäude als Projektionsfläche im Rahmen einer Versammlung
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Räumliche Beschränkung einer Versammlung wegen erwarteter Gewalt bei Gebäuderäumung rechtmäßig?
Um die titulierte Räumung des Szenelokals M in Berlin am Vormittag des 25.03. zu sichern, untersagt die Polizei P eine Woche vor der Räumung die Nutzung des angrenzenden Straßenzugs für Versammlungen vom 24.03. (ab 15 Uhr) bis zum 25.03. (23.59 Uhr) mittels für sofort vollziehbar erklärter Allgemeinverfügung. A will am 25.03. gegen die Räumung und die Allgemeinverfügung demonstrieren.

Erfüllung durch Leistung an beschränkt Geschäftsfähige?
A schuldet der verstorbenen Oma O noch €200 aus einem Kaufvertrag. Er zahlt diesen Betrag an die Alleinerbin der O, Os siebenjähriger Enkelin L. L ist schusselig und verliert das Geld direkt. Die Eltern der L wussten von der Zahlung nichts.