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Mehrere Personen sind zur einer Leistung verpflichtet
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A und B werden als Gesamtschuldner verurteilt, an C Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB in Höhe von € 2.000 zu leisten. A möchte den B, der in finanziellen Schwierigkeiten ist, schonen und zahlt die gesamte Summe an C. Später verlangt A von B Zahlung von € 1.000.
Einordnung
Mehrere Personen sind zur einer Leistung verpflichtet
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