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Deliktisches Minus liegt nicht vor / Unmittelbar Handelnder ist vollverantwortlich
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Frau F überredet den ihr sexuell hörigen Liebhaber L dazu, ihren Ehemann M zu töten. L ersticht M mit einem Messer.
Einordnung
Deliktisches Minus liegt nicht vor / Unmittelbar Handelnder ist vollverantwortlich
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