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Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag V - Kaffeefahrt (§ 312b Abs. 1 Nr. 4)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K nimmt an einer von V organisierten Reise nach Meißen teil. Teil des Programms ist der Besuch von Vs Porzellanshop. K kann nicht widerstehen und kauft reichlich ein. Ks Ehemann E ist darüber gar nicht erfreut. Kleinlaut möchte K das Porzellan deshalb wieder zurückgeben.
Einordnung
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag V - Kaffeefahrt (§ 312b Abs. 1 Nr. 4)
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