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Herausgabe des Erlangten nach §§ 687 Abs. 2 S. 1, 681 S. 2, 667 BGB - Fall

einfach
schwer77 % lösen richtig
7. Mai 2026
30 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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G bietet im Internet einen Flughafenshuttle an. Sie verlangt für den Transport zum Flughafen €20 pro Person. Bald schon melden sich 3 Interessenten. G nimmt sich heimlich das Auto ihres Mitbewohners M, fährt die 3 Personen zum Flughafen und erhält von diesen Euro 60.

Einordnung

Herausgabe des Erlangten nach §§ 687 Abs. 2 S. 1, 681 S. 2, 667 BGB - Fall

Wie funktioniert Jurafuchs?

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