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Objektiver Tatbestand der Hehlerei nach § 259 StGB – Tatobjekt

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer82 % lösen richtig
7. Mai 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Dieb T entwendet der O €600 in bar. Das Geld zahlt T auf das Konto der H ein. H überweist dann wie vereinbart €600 an X.

Einordnung

Objektiver Tatbestand der Hehlerei nach § 259 StGB – Tatobjekt

Wie funktioniert Jurafuchs?

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