Jurafuchs

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Protokoll einer richterlichen Vernehmung

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Zeuge Z wird im Ermittlungsverfahren richterlich vernommen und dabei ordnungsgemäß über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt. Von diesem machte Z zunächst keinen Gebrauch. Erst in der Hauptverhandlung verweigerte er sein Zeugnis.

Einordnung

Protokoll einer richterlichen Vernehmung

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