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Nr. 2: Nicht geringe Menge
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Dealer D verkauft an K fünf Kilogramm Kokain. Den Gewinn behält D für sich.
Einordnung
Nr. 2: Nicht geringe Menge
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle

§ 30 I Nr. 1: Mitglied einer Bande
T, H und C treiben seit einiger Zeit gemeinsam Handel mit Heroin. Sie verkaufen dabei abwechselnd Heroin an Kunden.

§ 30 I Nr. 2: gewerbsmäßig
Der 35-jährige D verkauft dem 16-jährigen M eine Konsumeinheit Amphetamin. D verkauft regelmäßig Minderjährigen Betäubungsmittel, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen.