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Dem Erklärenden nicht bekannte Schwerhörigkeit des Empfängers
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K bestellt bei V telefonisch 200 t Weizen. V ist, was K nicht weiß, schwerhörig. V versteht "100 t" und sagt der Lieferung zu.
Einordnung
Dem Erklärenden nicht bekannte Schwerhörigkeit des Empfängers
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Wirksamwerden – Abgabe und Zugang bei mündlicher Willenserklärung
G bucht telefonisch im Hotel des H ein Zimmer für den 5.5. H sagt die Buchung zu. Als G am 5.5. eintrifft, ist das Hotel voll besetzt. H hatte sich am Telefon verhört und für den 15.5. ein Zimmer reserviert.
Dem Erklärenden bekannte Sprachbarriere auf Empfängerseite
V kündigt seinem ausländischen Mieter M mündlich den Geschäftsraummietvertrag. Weil M, wie V weiß, nicht Deutsch spricht, versteht M den V nicht, nickt aber höflich.