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Strafrecht AT | Vorsatz | Parallelwertung in der Laiensphäre (TÜV-Plakette)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Um länger mit seinem alten Auto fahren zu können, trennt U die abgelaufene TÜV-Plakette ab und ersetzt sie durch eine selbstgebastelte und trägt dies auch in den Zulassungsbescheinigung Teil I eigenmächtig ein. Dem Vorwurf der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) hält er entgegen, er dachte, eine Urkunde müsse zumindest Schriftlichkeitsqualität haben.
Einordnung
Strafrecht AT | Vorsatz | Parallelwertung in der Laiensphäre (TÜV-Plakette)
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Scherz eines Studenten (Parallelwertung in der Laiensphäre)
Zum Spaß lässt Student A am Porsche des Professors P die Luft aus den Reifen. Er tut dies in dem Glauben, dass Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) ein „Kaputtmachen im Sinne des Reifenaufstechens“ voraussetzt und Späße wie seinen nicht erfasst.
Gefälschter Bierdeckel (Parallelwertung in der Laiensphäre)
In der Stammkneipe des A ist es üblich, dass die Kellner jedes getrunkene Bier mit einem Kugelschreiberstrich auf dem Bierdeckel "dokumentieren". Mit dem Fingernagel kratzt A ein paar dieser Striche weg, damit er weniger zahlen muss. In der Hauptverhandlung erklärt A, er habe nicht gewusst, dass ein Bierdeckel eine Urkunde (§ 267 StGB) sei.