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Aufhebung durch Einigung/Verzicht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

G erwirbt am 02.02. von A eine Luxuslimousine unter Eigentumsvorbehalt, die A ihr sogleich übergibt. Nachdem G die ersten drei Raten bezahlt hat, erklärt A am 27.06. ihr gegenüber, dass sie auf den Eigentumsvorbehalt verzichte. G erwidert, sie wolle keine Almosen von A.
Einordnung
Aufhebung durch Einigung/Verzicht
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