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Statthaftigkeit § 123 VwGO: Allgemeine Leistungsklage (Regelungsanordnung)

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer78 % lösen richtig
7. Mai 2026
4 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Landwirtin L hat einen Subventionsbescheid von der Gemeinde G erhalten. Als die Zahlungen fällig werden, zahlt G nicht. L hat mit Blick auf die anstehenden Zahlungen einige Investitionen getätigt. Sie benötigt die Auszahlung daher dringend.

Einordnung

Statthaftigkeit § 123 VwGO: Allgemeine Leistungsklage (Regelungsanordnung)

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