4,9(30.169 mal geöffnet in Jurafuchs)
Statthaftigkeit § 123 VwGO: Allgemeine Leistungsklage (Regelungsanordnung)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Landwirtin L hat einen Subventionsbescheid von der Gemeinde G erhalten. Als die Zahlungen fällig werden, zahlt G nicht. L hat mit Blick auf die anstehenden Zahlungen einige Investitionen getätigt. Sie benötigt die Auszahlung daher dringend.
Einordnung
Statthaftigkeit § 123 VwGO: Allgemeine Leistungsklage (Regelungsanordnung)
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Statthaftigkeit § 123 VwGO: Feststellungsklage (Sicherungsanordnung)
Baubehörde B erlässt eine Abrissverfügung gegenüber Gundula Gause (G). G weiß aufgrund ihrer guten Allgemeinbildung, dass der Bescheid nichtig ist, weil er B als Behörde nicht erkennen lässt. Nach einem Monat kündigt B an, dass Gs Haus nächsten Montag abgerissen wird.
Fall zur Statthaftigkeit § 123 VwGO: einstweiliger Rechtsschutz gegen Schwarzbau des Nachbarn - Jurafuchs
Miesepeter P findet heraus, dass Nachbarin N auf dem Nachbargrundstück ohne Baugenehmigung den Bau eines Hauses angefangen hat. Er ist der Meinung, N würde die Grenzabstände nicht einhalten. Er will, dass die Baubehörde (B) N den Bau untersagt, bevor das Haus errichtet ist.