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Erlangtes Etwas bei einem Darlehen der eigenen Bank
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
S schließt bei seiner B-Bank einen Kreditvertrag ab. Im Anschluss zahlt ihm die B-Bank den Kredit in Höhe von 100.000 auf sein Girokonto ein.
Einordnung
Erlangtes Etwas bei einem Darlehen der eigenen Bank
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Erlangtes Etwas bei einer Banküberweisung
K kauft von V ein Grundstück zum Preis von €300.000. Er beauftragt seine Bank (B1) mit der Zahlung des Kaufpreises, indem er online €300.000 an V anweist. B1 überweist das Geld an V's Bank B2. Nachdem die Überweisung bei B2 eingeht, schreibt diese dem V 300.000 € gut.
Materiell-rechtliche Einwendungen / Zahlung an den Gerichtsvollzieher (§ 815 Abs. 3 ZPO analog)
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €100.000 und beauftragt Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung. Z fordert S zur Zahlung auf. S zahlt daraufhin an Z. Z setzt sich mit dem Geld in die Karibik ab. G kündigt gegenüber S die erneute Vollstreckung an.