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Die Leistungskondiktion: 37 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 37 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Die Leistungskondiktion für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Materielles Zivilrecht › Bereicherungsrechtliche Ansprüche

§ 817 S. 2 BGB verhindert, dass jemand eine bewusst verbotswidrige oder sittenwidrige Leistung zurückfordern kann. Welche Aussagen zum Anwendungsbereich dieses Ausschlussgrundes stimmen?

§ 817 S. 2 BGB verhindert, dass jemand eine bewusst verbotswidrige oder sittenwidrige Leistung zurückfordern kann. Schauen wir uns den Anwendungsbereich dieser Vorschrift einmal genauer an!

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Abgekürzte Lieferung

C kauft von B eine Waschmaschine. Da B diese Waschmaschine selbst nicht vorrätig hat, kauft B diese von A. B weist A an, die Waschmaschine direkt an C zu liefern. Erst nach Lieferung bemerkt A, dass der Kaufvertrag zwischen ihm und B nichtig ist. B ist mittlerweile insolvent.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Leistungskette - Doppelmangel

A verkauft und liefert eine Waschmaschine an B. B verkauft und liefert die Waschmaschine weiter an C. Es stellt sich heraus, dass A unerkannt geisteskrank ist, weshalb der Kaufvertrag zwischen A und B nichtig ist (§ 105 BGB). Gleichzeitig ficht C den Kaufvertrag mit B wirksam an.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Grundlegende Wertungskritierien

A verkauft und liefert eine Waschmaschine an B. B verkauft und liefert diese Waschmaschine weiter an C. A ficht den Kaufvertrag mit B berechtigt an.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Erlangtes Etwas bei einem Darlehen der eigenen Bank

S schließt bei seiner B-Bank einen Kreditvertrag ab. Im Anschluss zahlt ihm die B-Bank den Kredit in Höhe von 100.000 auf sein Girokonto ein.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Ausschluss nach § 817 S. 2 BGB: Schwarzarbeiterfall

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Ausschluss nach § 817 S. 2: Begrenzung auf den Gegenstand der Leistung (Darlehen)

Bank B gewährt dem S ein Darlehen in Höhe von 100.000 für 12 Monate. Der Zins liegt bei 17 %, wobei 4 % marktüblich sind. B zahlt S den Betrag in bar aus. S hört später, der Vertrag sei nichtig und will die 100.000 € nicht zurückzahlen.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Ausschluss nach § 817 S. 2: Radarwarngerät

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Treuwidrige Verhinderung des Erfolgseintritts, § 815 Alt. 2 BGB

V und K schließen beim Notar einen Grundstückskaufvertrag zu einem Kaufpreis von € 100.000, um Steuern zu sparen. Tatsächlich haben sie sich aber über einen Kaufpreis von €200.000 geeinigt, den K auch bezahlt. Noch vor Eintragung ins Grundbuch, baut K umfangreich um, wodurch Schäden entstehen. K veranlasst daraufhin den Notar, den Antrag auf Umschreibung beim Grundbuchamt zu unterlassen und verlangt von V die €200.000 zurück.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Kondiktionsausschluss nach § 814: Leistung aus sittlicher Pflicht

S zahlt ihrem bedürftigen Bruder B in der Annahme, diesem gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet zu sein, mehrere Monate Unterhalt in bar.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Kondiktionsausschluss nach § 814: Anstandspflicht

G ist in einem Restaurant essen. Er denkt, er sei gesetzlich zu einer Zahlung eines Trinkgelds an die Kellnerin in Höhe von ca. 10 % verpflichtet. Er bezahlt daher insgesamt €20 bei der K, bei einer Rechnung von €18. K darf mit Erlaubnis Ihres Chefs Trinkgelder stets für sich behalten.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

condctio ob causa finitam, § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 (Widerruf einer Schenkung)

M übergibt der T zu ihrem 18. Geburtstag ein Auto und sagt, dass es ab jetzt T gehöre. M erwartet keine Gegenleistung. Ein halbes Jahr später streiten sich M und T derart, dass T das Leben der M bedroht. M „widerruft“ gegenüber T daraufhin die Schenkung.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Nachträgliche Rechtsgrundlosigkeit (condictio ob causam finitam), § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1

Das bei der V versicherte Auto des E wird gestohlen. V zahlt daraufhin die fällige Versicherungssumme. Wenig später wird das Auto gefunden und E erlangt es zurück.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

ob rem

H arbeitet jahrelang im Haushalt des E. Sie erhält hierfür lediglich Unterkunft und Verpflegung, aber keinen Lohn. Sie arbeitet in der Erwartung, dass sie als Erbin eingesetzt wird. E kennt und akzeptiert diese Erwartung. Vor seinem Tod setzt E seine Cousine als Alleinerbin ein. H möchte aus ungerechtfertigter Bereicherung vorgehen.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Kondiktionsausschluss nach § 814: Kenntnis der Anfechtbarkeit (anfechtbar durch den Leistungsempfänger) = Kenntnis der Nichtschuld?

V verkauft und übereignet K formwirksam eine Immobilie. V behauptet dabei wahrheitswidrig, die Immobilie werde sich (wg. Steuerersparnis und Mieteinnahmen) "von selbst tragen". V weiß, dass K aus diesem Grund den Kaufvertrag anfechten kann. Als K die Täuschung erkennt, tut er dies auch.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Kondiktionsausschluss nach § 814: Leistung unter Vorbehalt

M wohnt im Haus des V. Er bezahlt dort immer ein extra Entgelt, wenn er die Waschmaschine benutzen will. M weiß, dass die Nutzung der Waschmaschine bereits mit dem Mietzins abgegolten ist. Er zahlt deshalb, wie er V mitteilt, nur „unter Vorbehalt“

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Kondiktionsausschluss nach § 814: Kenntnis der Nichtschuld

M wohnt im Haus des V. Er bezahlt dort immer ein extra Bar-Entgelt, wenn er die Waschmaschine benutzen will. M weiß, dass diese Entgeltzahlung bereits im Mietzins abgegolten ist. Er zahlt aber dennoch, um Streit zu verhindern.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Nachträgliche Rechtsgrundlosigkeit (Auflösende Bedingung)

M schenkt und übereignet dem gerade 18 Jahre alten S ihr Auto. Sie sagt, dass S es nur dauerhaft behalten dürfe, wenn dieser sein Abitur besteht. Beide wollen nicht, dass die Rücktrittsregeln zur Anwendung kommen. Zwei Monate später fällt S durch das Abitur.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Erlangtes Etwas bei einer Banküberweisung

K kauft von V ein Grundstück zum Preis von 300.000 €. Er beauftragt seine Bank (B1) mit der Zahlung des Kaufpreises, indem er per Onlinebanking 300.000 € an V überweist. B1 überweist das Geld. Nachdem die Überweisung bei Vs Bank (B2) eingeht, schreibt diese dem V 300.000 € gut.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Wertpapierdepotfall des BGH

V verspricht Tochter T, ihr etwas zu schenken. V hat eine Vollmacht für das Wertpapierdepot des S. V überträgt einige Inhaberanteilsscheine aus dem Depot des S an T. Aus der Depotmitteilung ergibt sich, dass die Inhaberanteilsscheine aus dem Depot des S stammen, was T nicht liest.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

"normale Anweisungssituation"

A verkauft B (§ 433 BGB) einen Kühlschrank. Anschließend verkauft B dem C den Kühlschrank. Um die Lieferkette abzukürzen, weist B den A an, den Kühlschrank direkt an C zu liefern. A liefert direkt an C.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Bewusste Vermögensmehrung 2

Der 17-jährige M fliegt mit der Fluggesellschaft F von München nach Hamburg. Ohne Ticket gelingt es M, mit F von Hamburg weiter nach New York zu fliegen. Ein Ticket Hamburg-New York hätte €1.200 gekostet.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Unberechtigt erlangte Nutzung von Sachen, Rechten oder Dienstleistungen (Flugreisefall): Beförderungsleistung erlangt

Der 17-jährige M fliegt mit der Fluggesellschaft F von München nach Hamburg. Ohne Ticket gelingt es M, mit F von Hamburg weiter nach New York zu fliegen. Ein Ticket Hamburg-New York hätte €1.200 gekostet.

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Lediglich persönlicher Vorteil

A behauptet öffentlich, der B wolle ihn schädigen. Nach Androhung rechtlicher Schritte gibt A auf Forderung des B eine Ehrenerklärung ab, dass er die Behauptung zurücknehme.

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Leistung: endgültige Vermögensübertragung

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Buchposition erlangt (unrichtige Bekundungen des Grundbuchs)

V und K schließen einen Kaufvertrag über ein Grundstück (§§ 433, 311b I BGB). Trotz korrekter Auflassungserklärung trägt das Grundbuchamt fehlerhaft den D als neuen Eigentümer im Grundbuch ein.

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obligandi causa

G nimmt für seinen Nachbar N ein Paket an. G bezahlt dabei auch die dem Empfänger obliegende fällige Zustellgebühr.

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Anfängliche Rechtsgrundlosigkeit (§ 812 Abs.1 S.1 Alt.1): Anfechtung

V verkauft K eine Immobilie. V behauptet wahrheitswidrig, die Immobilie werde sich durch Steuerersparnis und Mieteinnahmen „von selbst tragen“. Weil K ihm das glaubt, schließt er den Kaufvertrag mit V und überweist den Kaufpreis.

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Anfängliche Rechtsgrundlosigkeit, § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 (condictio indebiti)

S fährt das Auto des E an. S gibt dem Fahrer D 1.000 € als Schadensersatz (§ 823 Abs. 1 BGB), da er D für den Eigentümer hält. Tatsächlich hatte D das Auto gerade gestohlen.

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Handschenkung (donandi causa)

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Zweckgerichtet – zur Befreiung einer Verbindlichkeit (solvendi causa)

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Irrtümliche Eigengeschäftsführung

A füttert die Hühner des E. Er geht davon aus, dass das Futter von E ist. Es handelt sich allerdings um A's eigenes Futter.

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Befreiung von einer Verbindlichkeit (negatives Schuldanerkenntnis)

M kündigt seinen Mietvertrag mit V und zieht aus. Bei Übergabe erstellt V ein Abnahmeprotokoll. Obwohl die Wohnung Mängel hat, die M eigentlich beseitigen müsste, hält V fest, dass keine Mängel erkennbar seien. M und V unterzeichnen das Protokoll.

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Befreiung von einer Verbindlichkeit (Erlass)

V und K schließen einen Kaufvertrag. Später erlässt V dem K die Kaufpreiszahlung.

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Verfügungsgewalt erlangt

Auf der Website des V können Kunden gegen Entgelt Filme herunterladen. K erwirbt einen Film für €40 und lädt diesen auf den Speicher seines Fernsehers.

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Erlangtes Etwas bei einer Banküberweisung

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Eigentum und Besitz an einer Sache erlangt

K geht in Berlin in den Apple Store und verlangt ein MacBook. V übergibt und übereignet ihm das Gerät, nachdem K bezahlt hat.