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Abwandlung: eigenmächtiges Entfernen bei Verteidigung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
L wird am Dienstag, den 02.08., ordnungsgemäß durch das Amtsgericht Mettmann verurteilt. Kurz nach Beginn der Urteilsverkündung stürmt L erbost aus dem Saal. Ihr zur Vertretung bevollmächtigter Verteidiger (V) bleibt. Am Freitag, den 05.08., werden L die schriftlichen Urteilsgründe zugestellt.
Einordnung
Abwandlung: eigenmächtiges Entfernen bei Verteidigung
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