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"Ladungsfrist verpeilt" - Ratsbeschluss unter Verstoß gegen GO
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

In der Geschäftsordnung des Rates von Zoffenhausen (GeschO) ist eine Frist von zehn Tagen für die Ladung der Ratsmitglieder zur Ratssitzung bestimmt. Bürgermeister B hat die Ratsmitglieder jedoch erst neun Tage vor der Sitzung geladen. Die Ratsmitglieder fassen in der Sitzung munter zahlreiche wichtige Beschlüsse.
Einordnung
"Ladungsfrist verpeilt" - Ratsbeschluss unter Verstoß gegen GO
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Ratsbeschluss und Beschlussfähigkeit (§ 49 Abs. 1 GO)
Als Bürgermeister B aus Nörgeldorf am Tag nach der Ratssitzung von Zoffenhausen die Niederschrift unterschreiben will, wird ihm klar, dass von den 20 gewählten Ratsmitgliedern beim letzten Beschluss nur noch sechs anwesend waren. Der Rest habe sich wohl „aus dem Staub gemacht“.