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"Ladungsfrist verpeilt" - Ratsbeschluss unter Verstoß gegen GO

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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In der Geschäftsordnung des Rates von Zoffenhausen (GeschO) ist eine Frist von zehn Tagen für die Ladung der Ratsmitglieder zur Ratssitzung bestimmt. Bürgermeister B hat die Ratsmitglieder jedoch erst neun Tage vor der Sitzung geladen. Die Ratsmitglieder fassen in der Sitzung munter zahlreiche wichtige Beschlüsse.

Einordnung

"Ladungsfrist verpeilt" - Ratsbeschluss unter Verstoß gegen GO

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