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Aussonderungsrecht, § 47 InSo
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A erwirbt von Möbelhändler M ein neues Plüschsofa unter Eigentumsvorbehalt. Bevor A die letzte Rate bezahlen kann, wird M insolvent und I wird als Insolvenzverwalterin eingesetzt.
Einordnung
Aussonderungsrecht, § 47 InSo
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