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Rechtsmangel: Privatrechtliche Rechte Dritter - obligatorische Rechte
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K kauft von V ein Haus. Nach der Übereignung erfährt K jedoch, dass das Haus an M vermietet ist und dieser sich auf Grundlage des Mietvertrages weigert, das Haus zu räumen.
Einordnung
Rechtsmangel: Privatrechtliche Rechte Dritter - obligatorische Rechte
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Rechtsmangel: Öffentlich-rechtliche Beschränkungen – nicht bestehende Buchrechte
K kauft von V ein Grundstück. Dieses soll nach dem Kaufvertrag unbelastet sein, es ist jedoch eine bereits getilgte Hypothek im Grundbuch eingetragen.

Rechtsmangel: Eigentum eines Dritten / § 438 analog
K kauft von V einen alten Sony-Walkman. Nach Kaufpreiszahlung übergibt V dem K den Walkman, gleichzeitig einigen beide sich über den Eigentumsübergang. Als K 5 Jahre später überlegt, den Walkman bei Bares für Rares anzubieten, meldet sich die D und kann nachweisen, dass sie Eigentümerin ist und ihr der Walkman vor 6 Jahren gestohlen worden war.