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§ 107 BGB, Ausschluss der elterlichen Vertretungsmacht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der 16-jährige K hat von seiner Tante eine Vespa geschenkt bekommen. Da seine Eltern in Geldnot sind, möchte er ihnen die Vespa schenken, damit sie sie verkaufen können. Die Eltern sind einverstanden und K übergibt ihnen die Schlüssel für den Roller.
Einordnung
§ 107 BGB, Ausschluss der elterlichen Vertretungsmacht
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Die Eltern der 15-jährigen K möchten ihr ein Grundstück schenken. Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut, welches unbefristet an eine Familie vermietet ist.
Eingehungsbetrug bei vertragswidriger Nutzung eines POS–Terminals
A kauft von O - angeblich für Kundenzahlungen - ein Kartenlesegerät. Sie vereinbaren, dass O noch bevor er eine Gutschrift von den Konten der Kunden erhält, den jeweiligen Betrag an A überweist. Tatsächlich nimmt A – plangemäß – 78 Zahlungen mit eigenen ungedeckten EC-Karten vor. O überweist für alle Zahlungen die Gutschrift.